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Hinter geschlossenen Türen

Frauen* als Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit in haushaltsnahen Dienstleistungen

(Berlin, 25.11.2020) Pressemitteilung KOK e.V.

Frauen*, insbesondere, Migrantinnen*, stehen selten im Mittelpunkt der Berichterstattung über Arbeitsausbeutung. Sie werden im Kontext Menschenhandel oft nur mit Sexarbeit assoziiert, mit fatalen Folgen für die Betroffenen. In der häuslichen Pflege und bei haushaltsnahen Dienstleistungen werden in zunehmendem Maße Frauen* ausgebeutet. Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. beleuchtet in seinem diesjährigen Informationsdienst die Situation der Betroffenen in Deutschland und leitet daraus Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis ab. Unmittelbar vor dem internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25.11. richtet der KOK den Blick damit auf ein nicht gesehenes Phänomen.

Im Bereich der schwer zugänglichen Privathaushalte, sind Betroffene meist allein beschäftigt und damit isoliert. Sie können nicht durch Kontrollen erkannt werden und haben keine Interessenvertretung. So ist das Entkommen aus der Ausbeutungssituation und der Zugang zu Schutz und Unterstützung erschwert. Durch die aktuelle Covid-19-Pandemie hat sich die Lage der Betroffenen noch weiter verschärft. Das Phänomen der Arbeitsausbeutung in nicht regulierten Bereichen wie der häuslichen Pflege und den haushaltsnahen Dienstleitungen stellt politische Maßnahmen und Strafverfolgung vor enorme Hürden. Gerade vor dem Hintergrund des erschwerten Zugangs zu dieser Betroffenengruppe dürfen die bestehenden gesetzlichen Lücken nicht ignoriert werden. Maßnahmen zur besseren Identifizierung und zum Schutz der Betroffenen sind unabdingbar. Insbesondere die Kontrolle von Arbeitsvermittlungsagenturen muss verschärft werden, um Ausbeutung in diesen Arbeitsverhältnissen vorzubeugen. Der Ausbau und die finanzielle Absicherung der bestehenden Unterstützungsstrukturen sind wichtige Schritte, um Betroffene zu identifizieren und angemessen zu unterstützen.

„Unzureichende gesetzliche Regelungen können ausbeuterische Situationen begünstigen und größere Hürden zur Identifizierung von Betroffenen verursachen. Dieser Missstand geht zulasten der Betroffenen und kann nicht hingenommen werden. Der Ausbau von Kooperationen zwischen Bund, Ländern und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie die flächendeckende Stärkung der bestehenden Unterstützungsstrukturen sind dabei unabdingbar“, sagt Christin Ernst, KOK-Vorstandsfrau und Mitarbeiterin der Fachberatungsstelle KOOFRA in Hamburg.

Hier geht es zum Informationsdienst:

Informationsdienst 2020: Hinter geschlossenen Türen. Frauen* als Betroffene von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit in Haushaltsnahen Dienstleistungen:

Hier geht es zur Pressemitteilung:

Hier geht es zur Website der KOK e.V.: https://www.kok-gegen-menschenhandel.de/

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