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Nach Erfolg von georgischen Saisonarbeiter*innen vor Gericht: Arbeitgeber legt Berufung ein

Pressemitteilung, 03.08.2022

Am 20. Mai dieses Jahres fand vor dem Arbeitsgericht Ravensburg die mündliche Verhandlung des Rechtsstreits statt, den 18 georgische Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft gegen die Ausbeutung durch ihren ehemaligen Arbeitgeber führen. Nun hat der Hofbesitzer gegen das Urteil Berufung eingelegt.
In dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob es zulässig war, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten den Lohn gekürzt hat, weil weniger Arbeit anfiel.
Am 10. Juni verkündete die Kammer des Arbeitsgerichts Ravensburg das Urteil zugunsten der Saisonarbeitenden. Das Gericht hat den Anträgen der Kläger*innen stattgegeben und dargelegt, dass es erforderlich gewesen sei, für jede*n einzelne*n Kläger*in darzulegen und zu beweisen, ob und wann an den einzelnen Tagen die Arbeitsleistung nicht bzw. verspätet angeboten oder frühzeitig abgebrochen wurde. Die pauschalen Behauptungen des Hofbesitzers haben dem Gericht nicht genügt, um die eingeklagten Lohnansprüche zurückzuweisen (...).

Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung:

PM_03082022.pdf (278.18 KB)

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