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Katholische Betriebsseelsorge
Diözese Rottenburg-Stuttgart
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Gleiche Rechte auf dem Schlachthof

(Faire Mobilität, 16.01.2021) Werkverträge in der Fleischindustrie sind seit dem 1. Januar verboten.

Das bisherige Geschäftsmodell ist damit hinfällig, rechtsstaatliche Normalität hält in der Branche Einzug.

Nach jahrzehntelangem Staatsversagen beim Schutz von Beschäftigtenrechten in der Fleischindustrie hat der Bundestag am 16. Dezember den Einsatz von Werkverträgen in der Branche weitgehend verboten. Mit den Stimmen von Unionsparteien, SPD, Linken und Grünen stimmte eine breite Mehrheit der Parlamentarier*innen für das neue »Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz)«. FDP und AfD stimmten dagegen. Das Gesetz soll Lohn- und Sozialdumping durch Werkverträge und Leiharbeit in der Fleischindustrie einen Riegel vorschieben. Außerdem sieht es schärfere Regeln für den Arbeitsschutz, die Arbeitszeiterfassung und die Unterbringung von Beschäftigten vor. Die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) bewertete den Beschluss als »Meilenstein« (...) .

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