Sonntagsschutz auch in Zeiten von Corona!
Mit der Begründung, den in der Corona-Krise geplagten innerstädtischen Einzelhandel durch weitere verkaufsoffene Sonntage unterstützen zu wollen, gibt es landauf, landab Versuche, die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich des Anlassbezugs aufzuweichen. Nach dem Ladenöffnungsgesetz und höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Sonntagsöffnungen nur im Zusammenhang mit "örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen" zulässig.
Die Allianz für den freien Sonntag spricht sich nun noch einmal entschieden gegen solche Vorschläge aus. Sie befürchtet, dass damit der mit Verfassungsrang geschützte freie Sonntag angegriffen werden soll und verweist auf das Bundesverwaltungsgericht, das erst im Jahr 2020 in einer Entscheidung zur Stadt Herrenberg die verfassungsrechtliche Bedeutung des freien Sonntags nochmals bekräftigt hat. Beim Anlassbezug geht es um den Kern des vom Grundgesetz geforderten Sonn- und Feiertagsschutzes. Wer von diesem Prinzip abrückt, stellt den Sonntagsschutz in Deutschland grundsätzlich in Frage.
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