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Katholische Betriebsseelsorge
Diözese Rottenburg-Stuttgart
servicestelle
Leitung

Neuer Flyer der Servicestelle:

Ausbeutung erkennen, Betroffenenrechte & Wahrnehmung der Informationspflicht.
Arbeit und Leben, Berlin-Brandenburg

Die Servicestelle veröffentlicht zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel neuen Flyer in acht Sprachen zu Betroffenenrechten

Gem. Artikel 4 der Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU, dem Recht auf Information bei der ersten Kontaktaufnahme mit einer zuständigen Behörde, sind auch die deutschen zuständigen Behörden dazu verpflichtet Betroffenen die Informationen über Zugang zu spezialisierter Unterstützung sowie weiteren Maßnahmen und Angeboten zur Verfügung zu stellen, damit diese ihre in der Richtlinie definierten Rechte wahrnehmen können.

Mit dem neuesten Flyer, dem Betroffenenrechte-Flyer, vereint die Servicestelle unter anderem einen wichtigen Beitrag für die genannte Verpflichtung sowie Funktionen in einem Dokument.  Zum einen beinhaltet der Flyer Informationen für Betroffene über die Anzeichen von Ausbeutung und Zwang, ihre Rechte und Möglichkeiten einer spezialisierten Beratung und zum anderen kann der Flyer einen elementaren Beitrag zur Informationspflicht von (Strafverfolgungs-)Behörden im Sinne der Opferschutzrichtlinie darstellen.

Um die Betroffenen direkt anzusprechen und mögliche Anzeichen für Ausbeutung und Zwang zu erfahren, beginnt der Flyer mit einer kurzen Checkliste zu Ausbeutungselementen. Einfache Fragen zur Entlohnung, Abhängigkeit und Zwangselementen sind deshalb auf der ersten Seite an die potenziell Betroffenen selbst gerichtet.

Der Flyer gebietet mit dem Platzhalter auf der letzten Seite Beratungsstellen die Möglichkeit ihre eigenen Kontaktdaten über Aufkleber, Stempel oder per Hand einzutragen und kann dann von Strafverfolgungsbehörden (HZÄ, LKÄ, BPOL) bei Einsätzen direkt an potenziell Betroffene ausgehändigt werden. So können die Beamt*innen ihre Informationspflicht erfüllen und erlangen selbst Kenntnisse über die besonderen Rechte und Beratungsangebote. Der Flyer beinhaltet grundlegende Informationen zu den Schutzrechten von Betroffenen von Menschenhandel, wie z.B. sicherer Unterkunft, medizinischer und Essensversorgung, vertraulicher, kostenloser Beratung in der eigenen Sprache, die Möglichkeit über eine Aussage zu entscheiden sowie die Sicherung des Aufenthalts zumindest während der Bedenk- und Stabilisierungsfrist.

Zudem kann die Vernetzung zwischen Beratungsstellen und Behörden verstärkt werden durch den Austausch und Ausbau der lokalen Vernetzung mit Hilfe der Verwendung des Flyers. So kann beispielsweise bei runden Tischen der Flyer zwischen Beratungsstellen und Ermittlungsbehörden ausgetauscht werden oder bei geplanter Einbindung von Beratungsstellen in die Betreuung von Betroffenen, die bei einer Kontrolle angetroffen werden, verwendet werden.

Der Flyer liegt in den folgenden acht Sprachen vor: Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch, Rumänisch, Bulgarisch, Polnisch und Arabisch.

Die Printversion des Flyers kann kostenlos unter info@servicestelle-gegen-zwangsarbeit.de bestellt werden.

Hier geht es zur Website der Printversion:

Hier finden Sie die deutsche Print-Version:

 

Hier finden Sie den Infoflyer der Servicestelle Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit & Menschenhandel:

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