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Katholische Betriebsseelsorge
Diözese Rottenburg-Stuttgart
Leitfaden
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Leitung
6.12.2019

Gegen Menschenhandel und Arbeitsausbeutung

Der bundesweit erste Leitfaden zur besseren Kooperation zwischen Behörden und Fachberatungsstellen in Fällen von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung ist erschienen. Das Bündnis faire Arbeitsmigration Baden-Württemberg und Faire Mobilität ist Teil der erarbeitenden Arbeitsgruppe.

Ziel des vom Baden-württembergischen Wirtschaftsministerium initiierten Runden Tisches zur Erarbeitung eines Leitfadens zur besseren Kooperation zwischen Behörden und Fachberatungsstellen in Fällen von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung war es, rechtskonforme Zustände für den Kreis der Betroffenen in Baden-Württemberg zu schaffen, also menschenwürdige Arbeitsbedingungen und faire Löhne, d. h. mindestens den gesetzlichen Mindestlohn bzw. den Branchenmindestlohn oder die Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sicherzustellen. Eine gerechte Entlohnung auf der Grundlage der geltenden Rechtsordnung war dabei die Maxime aller Beteiligten. Einig waren sich alle beteiligten Akteure, Arbeitsausbeutung in allen Fällen konsequent und wirksam, insbesondere durch die Strafverfolgung und die Stärkung des Opferschutzes, zu bekämpfen. Für eine effektive Umsetzung dieser Ziele bedarf es vor allem einer koordinierten Zusammenarbeit der Akteure auf Landesebene mit den lokalen und regionalen Akteuren. Der nun vorgelegte Leitfaden zeigt die Vorgehensweisen dazu auf.

In der Regel werden ausbeuterische Verhältnisse durch Angaben der Opfer aufgedeckt. Deshalb werden alle Beteiligten des Runden Tisches im Rahmen ihrer Zuständigkeit daran mitwirken, den Betroffenen einen schnellen und niederschwelligen Zugang zu möglichst unentgeltlichen Beratungen und Informationen über rechtliche Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Betroffene müssen in der Lage sein, ihre Rechte wirksam in Anspruch zu nehmen. Auch dabei soll dieser Leitfaden ein koordiniertes und strukturiertes Vorgehen aller beteiligten Stellen ermöglichen. Dies setzt zunächst voraus, dass die relevanten Stellen sowie die Allgemeinheit für Anzeichen von Arbeitsausbeutung sensibilisiert werden. 

Der Leitfaden ist daher mit folgenden Institutionen in Baden-Württemberg abgestimmt: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, Ministerium für Finanzen, Ministerium der Justiz und für Europa, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, Ministerium für Soziales und Integration, Arbeitgeber Baden-Württemberg, Beratungsstelle Faire Mobilität, Bündnis Faire Arbeitsmigration, Deutsche Rentenversicherung, Deutscher Gewerkschaftsbund, Generalzolldirektion für die Hauptzollämter in Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Stuttgart/Gewerbeaufsicht, Kommunale Spitzenverbände, Landeskriminalamt, Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, Staatsanwaltschaft Stuttgart sowie der Steuerfahndung.


Hier geht es zur Ansicht/Download des Leitfadens:

 

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