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Es lohnt sich zu kämpfen - „24-Stunden-Pflegekraft“ erstreitet Lohnnachzahlung

Landesarbeitsgericht spricht bulgarischer Betreuerin 38.000 Euro zu.

Beschäftigte kümmerte sich in Deutschland jahrelang rund um die Uhr um eine über 90-jährige Seniorin

(Berlin - Faire Mobilität)

Es zahlt sich aus, für das zu kämpfen, was einem zusteht – und das geht am besten mit einer Gewerkschaft. Das ist die Botschaft eines wegweisenden Urteils des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg zur berüchtigten „24-Stunden-Pflege“. Im Rechtsstreit um Lohnnachforderungen einer bulgarischen Beschäftigten sprach das Gericht im August der Klägerin den Anspruch auf Lohnnachzahlung in Höhe eines fünfstelligen Eurobetrags zu.

Die bulgarische Klägerin, Frau Alekseva (Name geändert), hatte über mehrere Jahre eine deutsche über 90-jährige Seniorin in ihrer Wohnung in einer Senioreneinrichtung betreut. Faire Mobilität hatte mehrfach über den Fall berichtet. Vermittelt worden war das Arbeitsverhältnis über eine deutsche Pflegeagentur, angestellt war die Beschäftigte bei einer Firma mit Sitz in Bulgarien. Obwohl ihr Arbeitsvertrag nur eine Arbeitszeit von 30 Wochenstunden vorsah, musste Frau Alekseva rund um die Uhr für Pflege- und Betreuungsaufgaben zur Verfügung stehen. Untergebracht war sie in der Wohnung der von ihr betreuten Frau, ihre Zimmertür musste sie nachts offen lassen, um jederzeit im Notfall helfen zu können. Vergütet wurde ihre Tätigkeit mit rund 950 Euro netto im Monat (...).

Lesen Sie hier den vollständigen Bericht:

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