Ende eines Ausbeutungsmodells?
"Wenn osteuropäische Frauen rund um die Uhr für deutsche Senior*innen in Privathaushalten sorgen, muss jede Arbeits- und Bereitschaftsstunde mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 24. Juni 2021 in Erfurt klargestellt (5 AZR 505/20).
Was eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist, wird bislang in der Praxis tagtäglich hunderttausendfach gebrochen und ist die Basis für das Geschäftsmodell einer ganzen Branche. Obwohl offensichtlich rechtswidrig, ist die „24-Stunden-Pflege“ über viele Jahre von der Politik geduldet worden. War es doch für den Staat eine günstige Option, sich selbst aus der Verantwortung für einen bedarfsgerechten Ausbau der Altenpflege zu stehlen.
Konkret verwies das BAG die Klage einer bulgarischen Beschäftigten, die als sogenannte 24-Stunden-Kraft nach Deutschland entsandt wurde, zurück an die Vorinstanz, das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Dobrina D. aus Bulgarien hatte als Angestellte einer bulgarischen Betreuungsagentur über mehrere Jahre eine deutsche über 90-jährige Seniorin in deren Wohnung in einer Senioreneinrichtung betreut. Obwohl in ihrem Arbeitsvertrag nur eine Wochenarbeitszeit von 30 Stunden vereinbart war, musste sie nahezu rund um die Uhr für Sorgetätigkeiten zur Verfügung stehen. Untergebracht war Dobrina D. in der Wohnung der von ihr betreuten Frau. Ihre Zimmertür musste sie nachts offen lassen, um jederzeit im Notfall helfen zu können. Vergütet wurde ihre Tätigkeit mit rund 950 Euro netto im Monat.
Zunächst mit Unterstützung der Beratungsstelle für entsandte Beschäftigte, später von Faire Mobilität und ver.di hatte die Beschäftigte 2019 und 2020 bereits vor dem Arbeitsgericht Berlin und Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg auf Nachzahlung von vorenthaltenem Arbeitslohn geklagt und dabei bereits Ansprüche durchsetzen können... (...)."
Hier geht es zum vollständigen Eigenbeitrag von Faire Mobilität: