Ausbeutung im Bereich der Saisonbeschäftigung und temporären Arbeitsmigration
Die Covid-19-Pandemie hat deutlich gezeigt, dass mobile Arbeitnehmer*innen in Europa unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft sind. Nichtdestotrotz sind genau diese Arbeitnehmer*innen am wenigsten ge-schützt und anfällig für schwerwiegenden Missbrauch. Nationale Maßnahmen während der Krise zum Schutze von Arbeitnehmer*innen in Standard-Beschäftigungsverhältnissen haben mobile Beschäftigte oft nicht erreicht. Fehlende oder unzureichend durchgesetzte Hygienevorschriften, Missstände in den Unterkünften und ein fehlender (Sozial-)Versicherungsschutz sind nur einige der Themen, die vielerorts und europaweit während der Krise in die breite Öffentlichkeit geraten sind. Dabei sind diese Zustände leider keine Neuigkeit, nur dass sie im Lichte der schweren öffentlichen Gesundheitskrise erst richtig sichtbar wurde
Am 1. Juli hat Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft übernommen. In Anbetracht der vielen Skandale bei den Erntehelfern und in der Fleischindustrie, soll nun ein Schwerpunkt auf der Verbesserung der Arbeitsbedingungen mobiler Arbeitnehmer*innen in Europa liegen. Unter mobilen Arbeitnehmer*innen werden Menschen verstanden, die nur vorübergehend in einem anderen Land arbeiten und ihren Lebensmittelpunkt nicht oder noch nicht in das Zielland verlegt haben. Dazu gehören z.B. Arbeitnehmer*innen aus anderen EU-Staaten mit einem Arbeitsvertrag bei einem inländischen oder ausländischen Unternehmen, Arbeitnehmer*innen eines Unternehmens mit Sitz in einem anderen EU-Staat, die zur Erbringung einer Dienstleistung nach Deutschland entsandt wurden, sowie grenzüberschreitend tätige (Schein-)Selbstständige. Je nach Branche wird vermehrt von bestimmten Beschäftigungsmodellen Gebrauch gemacht, allerdings gibt es auch hier fortlaufende Entwicklungen, je nachdem wie sich die Gesetzeslage verändert und dementsprechend neue Umgehungsmöglichkeiten gefunden werde (...).
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