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Katholische Betriebsseelsorge
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real-Streik
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BS BB

Neuigkeiten
20.7.2018

REAL-Beschäftigte wehren sich gegen Lohndumping und streiken

Im Böblinger REAL-Markt auf der Hulb kamen am Freitag, 13.07.2018 rund 250 Beschäftigte zusammen. Sie wehren sich gegen eine trickreiche
Lohndumping-Strategie der Konzern-Mutter METRO.

Aus den verschiedenen REAL-Märkten in Württemberg kamen am Freitag, 13.
Juli, gegen 9 Uhr vor dem Böblinger REAL-Markt auf der Hulb rund 250
Beschäftigte zusammen. Sie wehren sich gegen eine trickreiche
Lohndumping-Strategie der Konzern-Mutter METRO und streiken für den
Abschluss eines echten Tarifvertrags mit VER.DI.

 

"Wir wollen keine Dumping-Löhne!" riefen die Beschäftigten immer wieder.
Denn das Unternehmen will durch einen Wechsel des Arbeitgeber-Verbands und
durch Abschluss eines Tarifvertrags mit der DHV die Löhne massiv drücken,
als Absenkungen gegenüber dem Flächentarif, der im Einzelhandel gilt.
Maßgebliche Tätigkeiten würden deutlich schlechter bewertet und bezahlt.

 

VER.DI veröffentlichte dazu: "Für eine Verkäuferin in 60-prozentiger
Teilzeit bedeutet das: Statt bisher 1547 Euro erhielte sie nur noch 1260
Euro brutto im Monat."

 

Dazu kämen Verschärfungen gegenüber den Manteltarifregelungen bei
Arbeitszeit, Spätzuschlägen sowie Sonderzahlungen. Weil für Altbeschäftigte
der Verdi-Tarif gelte, würden Mitarbeiter bei Beförderungen und Versetzungen
ins neue Tarifwerk gedrängt. Tausende Befristungen liefen aus, und
Neueinstellungen fänden zu den DHV-Konditionen statt. Dies erzeuge einen, so
VERDI, „beschleunigten Drehtüreffekt“.

 

Unterstützt wurden die Streikenden von der Betriebsseelsorge. Die beiden
Böblinger Betriebsseelsorger Andreas Hiller und Walter Wedl waren vor Ort
und der Reutlinger Betriebsseelsorger und KAB-Diözesanpräses Matthias
Schneider sprach für die Kirchen das Grußwort.

 

Ob es sich bei der "DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V.", dem früheren
"Deutschen Handlungsgehilfen Verband", überhaupt um eine tariffähige
Gewerkschaft handelt, wurde erst im Juni diesen Jahres vor dem
Bundesarbeitsgericht erörtert und von diesem an das Hamburger
Landesarbeitsgericht zurück verwiesen. Diesem gegenüber hat der DHV nun
nachzuweisen, dass er genügend Mitglieder hat, um tariffähig zu sein.