Am Freitag, 20. Mai, fand vor dem Arbeitsgericht Ravensburg die Klage der Erntehelfer*innen statt, nachdem zuvor der Gütetermin gescheitert war. Geklagt wird auf Auszahlung des Mindestlohns in Höhe von rund 2500.- Euro, da die Beschäftigten ihre Arbeitsleistung stets angeboten haben. Die 24 Beschäftigten erhielten bis zu ihrer Kündigung Löhne in Höhen von 3500 – 1149.- Euro. Die volle Arbeitsleistung bestritt der Landwirt, der den Erntehelfer*innen mangelnde Arbeitsmoral und Unzuverlässigkeit vorwarf. Streitgegenstand ist die Klärung, ob die Arbeitsleistung tatsächlich angeboten wurde oder der Landwirt in Annahmeverzug geriet, weil die Ernte letztes Jahr schlecht ausfiel bzw. wenig Bestellungen eingingen. Die Richterin machte einen letzten Versuch eines Vergleichs und schlug die Zahlung von 750.- Euro an jede*n Beschäftigte*n vor, was jedoch der Landwirt kategorisch ablehnte. Er sei bereit, eine einmalige Spende an die Ukrainehilfe in Höhe von 500.- Euro zu überweisen. Mehr jedoch nicht. Er drohte sogar an, die georgischen Erntehelfer*innen auf Schadensersatz in Höhe von ca. 60.000 Euro zu verklagen, welcher ihm durch die Kündigung und vorzeitige Abreise der Beschäftigten entstanden sei. Eine Zeugenbefragung fand nicht mehr statt, da von Seiten des Gerichts vermutet wurde, keine neuen Sichtweisen zu bekommen. Die Urteilsverkündigung wurde auf den 10. Juni festgelegt.