Fachtagung: Was gilt für den Sonntag? Was dient dem Sonntag?
Der freie Sonntag ist ein wertvolles Kulturgut und eine wichtige Säule unseres Gemeinwesens. Die staatliche Schutzgarantie für die Sonn- und Feiertage hat Verfassungsrang (Art. 140 GG).
Die rechtlichen Möglichkeiten, einen verkaufsoffenen Sonntag zu genehmigen, sind durch Gerichtsurteile der vergangenen Jahre klar definiert und eng begrenzt (s. Bundesverwaltungsgericht vom 11. November 2015 (AZ 8 CN 2.14).
Zahlreiche erfolgreiche Klagen von ver.di und weiterer Mitgliedsorganisationen der Sonntagsallianz gegen genehmigte Sonntagsöffnungen zeigen jedoch auf, dass es an der Umsetzung des geltenden Rechts mangelt.
Der diesjährige Fachtag der Allianz für den freien Sonntag und sozialverträgliche Arbeitszeiten in Baden-Württemberg sucht deshalb am Vormittag nach einem einführenden Referat von Bundesverfassungsrichter a.D. Dr. Wilhelm Schluckebier unter der Überschrift „Was gilt für den Sonntag?“ das Gespräch mit Vertreter*innen aus Verwaltung und Rechtsprechung.
Am Nachmittag diskutieren Vertreter*innen aus Handel, Kirchen, Sonnatgsallianz und Gewerkschaften zur Frage, was dem Sonntag dient.
Hier geht es zum Veranstaltungsflyer: