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Katholische Betriebsseelsorge
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Leitung
15.4.2020

ZUGANG ZU MEDIZINISCHER VERSORGUNG : FÜR ALLE – JETZT SOFORT – FÜR IMMER !

35 bundesweite Medibüros und Medinetze weisen auf die dramatische Versorgungssituation von hunderttausenden Migrant*innen ohne Krankenversicherungsschutz in der Corona-Krise hin.

35 bundesweite Medibüros und Medinetze weisen auf die dramatische Versorgungssituation von hunderttausenden Migrant*innen ohne Krankenversicherungsschutz in der Corona-Krise hin. In einem offenen Brief an die gesundheitspolitischen Verantwortlichen ersuchen sie dringend um eine schnelle, bundesweit einheitliche und nachhaltige Lösung. Die unterzeichnenden und unterstützenden Organisationen mahnen an, dass der sichere und verlässliche Zugang zu gesundheitlicher Versorgung ein Menschenrecht ist und ohne Einschränkungen gewährt werden muss.

 

Angesichts der Corona-Pandemie hat die WHO am 04.04.2020 Regierungen weltweit dazu aufgefordert, Geflüchteten, Migrant*innen, Obdachlosen sowie Menschen ohne Krankenversicherung Zugang zu Tests und Behandlung zu geben und finanzielle Barrieren abzubauen. Schon am 24.03.2020 haben ÄRZTE DER WELT mit über 40 mitzeichnenden Organisationen in einem offenen Brief an den Corona-Krisenstab der Bundesregierung ihre tiefe Besorgnis darüber ausgedrückt, dass Hunderttausende in Deutschland keine Möglichkeit haben, sich testen und behandeln zu lassen oder in Quarantäne zu gehen. Illegalisierte Migrant*innen, die auf anonyme Diagnostik und Behandlung angewiesen sind, fürchten, dass ihre Daten an die Ausländerbehörden übermittelt (§ 87 AufenthG) und sie abgeschoben werden. Andere schrecken vor hohen Behandlungskosten zurück und vermeiden Arztbesuche, Untersuchungen oder Tests. Auch zu verlässlichen Informationen in ihrer Sprache über das Coronavirus und die Lungenkrankheit Covid-19 haben viele Menschen keinen Zugang. Sie sind von der Pandemie besonders bedroht. Trotz lokaler, bundesweiter und internationaler Vorstöße, Empfehlungen und breiter medialer Berichterstattung sind in Deutschland bis heute weder Kostenübernahme, Zuständigkeit noch Verfahrensweise für unversicherte Menschen verbindlich geregelt. Das ist grob fahrlässig (...). 

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