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Lieferkettengesetz
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Wirtschaft und Menschenrechte

Europa braucht ein Lieferkettenkettengesetz

Kommission kündigt EU-Lieferkettengesetz an (Blog AK/ÖGB - Sarah Bruckner)

Handlungsbedarf zur Einführung eines wirkungsvollen Lieferkettengesetzes besteht nicht nur in Deutschland/Österreich, sondern auch auf EU-Ebene. Im Februar 2020 veröffentlichte die Kommission eine Studie zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Das Ergebnis: Nur ein Drittel der befragten Unternehmen führt Sorgfaltsmaßnahmen in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt durch; die Maßnahmen beschränken sich in der Regel allein auf direkte Zulieferbetriebe. Justizkommissar Reynders bestätigte, dass die bisherigen Maßnahmen der Unternehmen nicht ausreichend sind. Die Kommission kündigt nun einen Vorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz für 2021 an. Diese Initiative ist sehr zu begrüßen. In den kommenden Wochen und Monaten geht es darum, den Druck der Zivilgesellschaft und Gewerkschaften weiter aufrechtzuerhalten, damit nicht am Ende eine zahnlose EU-Rechtsvorschrift vorgelegt bzw. in den Verhandlungen verwässert wird. Noch bis 8. Februar 2021 läuft eine öffentliche Konsultation zu dem Vorhaben. Die Kommission möchte die Meinung der BürgerInnen hören. Der Europäische Gewerkschaftsbund, ÖGB Europabüro, AK EUROPA, Friends of the Earth und European Coalition for Corporate Justice (ECCJ) rufen alle, die dieses wichtige Anliegen unterstützen wollen, dazu auf, an der Konsultation teilzunehmen.

Hier geht es zur EU-Studie (en): Study on due diligence requirements through the supply chain - FINAL REPORT:

Hier geht es zur Konsultation: