Direkt zum Inhalt
Katholische Betriebsseelsorge
Diözese Rottenburg-Stuttgart
Ethik in der Pflege
Leitung

Stellungnahme katholischer SozialethikerInnen zu dem aus der Caritas verursachten Endes eines einheitlichen Tarifvertrags Altenpflege

Pressemitteilung v. 04.03.2021

(Tübingen/Frankfurt, 04.03.2021)

Aus der Pressemitteilung:
"Am Donnerstag der vergangenen Woche hat es die beim deutschen Caritasverband für kollektives Arbeitsrecht und für Tariffragen zuständige Arbeitsrechtliche Kommission
(Bundeskommission) abgelehnt, der Allgemeinverbindlichkeitserklärung des von der Gewerkschaft Ver.di mit dem Arbeitgeberverband BVAP ausgehandelten Tarifvertrags
Altenpflege zuzustimmen. Mit diesem Beschluss scheitert das Vorhaben, den Tarifvertrag Altenpflege per Rechtsverordnung für die gesamte Branche allgemein verbindlich zu setzen und so die bundesweit geltenden Mindestbedingungen für die Altenpflege anzuheben.
Diesen Beschluss kritisieren katholische Sozialethikerinnen und Sozialethiker, ProfessorInnen an Fakultäten oder Instituten für Katholische Theologie, in einer gemeinsamen Stellungnahme. Dadurch, dass ein Teil der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas eine Rechtsverordnung auf der Grundlage des Tarifvertrags Altenpflege verhindert hat, würden die Caritasverbände und deren Einrichtungen der dringend notwendigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Altenpflege im Wege stehen. Dadurch würden sie die Gemeinwohlorientierung der gesamten Caritas und all ihrer Einrichtungen untergraben. Zugleich würden sie die Caritas in einen eklatanten Widerspruch zu grundlegenden Maßstäben der kirchlichen Sozialverkündigung setzen.
Dem sowieso ramponierten gesellschaftlichen Ansehen der katholischen Kirche
würden sie weiteren Schaden zufügen. (...)."

Lesen Sie hier die Erklärung der katholischen Sozialethiker*innen:

Lesen Sie hier die Pressemitteilung: