Stellungnahme der „Initiative Lieferkettengesetz“ zur Menschenrechts-Befragung deutscher Unternehmen
Berlin, 14.07.2020. Anlässlich des heute von Bundesarbeitsminister Heil und Bundesentwicklungsminister Müller bekanntgegebenen Ergebnisses des „Monitorings der Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP-Monitoring) kommentiert Johanna Kusch, Sprecherin des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Initiative Lieferkettengesetz“: „Die Wirtschaftsverbände haben durch massive Lobbyarbeit in Wirtschaftsministerium und Kanzleramt die Methodik der Befragung schon im Vorfeld völlig verwässert. Trotz der niedrigen Anforderungen der Befragung schaffen es nur weniger als die Hälfte der Unternehmen, diese zu erfüllen. Dieses Ergebnis ist ein Offenbarungseid und zeigt den Stellenwert, den Menschenrechte bei den meisten deutschen Unternehmen haben. Die Bundesregierung muss nun ihrem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nachkommen und noch in dieser Legislaturperiode für ein nationales Lieferkettengesetz sorgen. Die Befragung macht endgültig deutlich: Freiwillig tun die Unternehmen viel zu wenig. Deswegen muss ein Lieferkettengesetz auch klare Haftungsregeln enthalten – sonst bleibt es ein Papiertiger. Wenn ein Unternehmen keine angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen ergriffen hat und deswegen ein Schaden eintritt, dann muss das Unternehmen dafür gerade stehen - denn dann hat es seine Sorgfaltspflicht verletzt. Verantwortlich wirtschaftende Unternehmen haben durch ein solches Gesetz nichts zu befürchten. “Hintergrund: Mit dem „Monitoring der Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP-Monitoring) wollte die Bundesregierung der Frage nachgehen, ob sich deutsche Unternehmen freiwillig an menschenrechtliche Standards halten. Heute haben die Bundesarbeitsminister Heil und Bundesentwicklungsminister Müller bekanntgegebenen, dass weniger als die Hälfte der befragten Unternehmen die Anforderungen aus dem Monitoring erfüllen. Für diesen Fall hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigt, „national gesetzlich tätig“ zu werden. Die Initiative Lieferkettengesetz eint über 100 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften und kirchliche Akteure. Gestern hat das Bündnis eine Studie veröffentlicht, mit der sie belegt, wie die Wirtschaftsverbände die Methodik der Befragung verwässert haben.
Die Initiative Lieferkettengesetz wird getragen von:
Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt-Landesnetzwerke in Deutschland e.V. (agl), Brot für die Welt, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Christliche Initiative Romero e.V. (CIR), CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Forum Fairer Handel e.V., Germanwatch e.V., Greenpeace e.V., INKOTA-netzwerk e.V., Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR e. V., Oxfam Deutschland e.V., SÜDWIND e.V., ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, WEED - Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung e.V., Weltladen-Dachverband e.V., Werkstatt Ökonomie e.V. , Katholische Betriebsseelsorge Rottenburg-Stuttgart u.v.a.
Mehr Informationen unter: www.lieferkettengesetz.de