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Katholische Betriebsseelsorge
Diözese Rottenburg-Stuttgart
Buko2
Leitung

Stellungnahme der Bundeskommission der Katholischen Betriebsseelsorge zur Ablehnung des Tarifvertrags in der Pflege durch die arbeitsrechtliche Kommission der Caritas

(11.03.2021)

"Altenpfleger*innen sind, nicht erst seit Corona, in Ihrer verantwortungsvollen Arbeit oft überlastet und unterbezahlt. Um die Arbeitsbedingungen in der Altenpflege zu verbessern, wurde die Allgemeinverbindlichkeitserklärung tarifvertraglicher Regelungen in der Altenpflege bereits im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung festgeschrieben. 
Als Betriebsseelsorger*innen sehen wir, wie insbesondere Privatisierung der Pflegedienste und -einrichtungen und die Gewinnorientierung der "Pflegekonzerne" die Situation der Beschäftigten zusätzlich verschärft haben - Personalreduzierung und Ausbeutung der Beschäftigten sind wesentliche Grundlage dieses Geschäftsmodells. Fragwürdig ist zudem, warum 30 Jahre nach der Wiedervereinigung Pflege in Ostdeutschland weniger wert sein soll als im Westen. Die Sozialethiker*innen der katholischen Fakultäten haben diese Fehlentwicklungen zu Recht kritisiert und als unvereinbar mit der katholischen Sozialverkündung herausgestellt. 
Mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung tarifvertraglicher Regelungen in der Altenpflege kann die Gewinnmaximierung zu Lasten der Altenpfleger*innen und ihre Ungleichbehandlung wirksam beschränkt werden. Das hätte auch ein Anfang sein können, den Beruf wieder für mehr Menschen erfüllend und aushaltbar zu machen. Zugleich hätten diese Verbesserungen auch echte Anerkennung für die Leistungen dieser "systemrelevanten" Berufsgruppe bedeutet. 
Vor diesem Hintergrund sind wir bestürzt über die dienstgeberseitig zu verantwortende Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas, durch Nichtzustimmung einen bundeseinheitlichen Tarifvertrag Altenpflege verhindert zu haben (...)."

Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme der Bundeskommission der Betriebsseelsorge: