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Sonntag ein Geschenk des Himmels – 1700 Jahre freier Sonntag

Ein Beitrag von Dr. jur. Astrid Deusch, Fachbereich Bildung und Recht, Referat Kirche in Gesellschaft und Politik, Erzdiözese Freiburg

„Sonntag ein Geschenk des Himmels“, so steht es auf einem überdimensionalen Transparent der Bundesallianz für den freien Sonntag zu lesen. 1700 Jahre ist es her, dass der damals heidnische Kaiser Konstantin am 3. März 321 n. Chr. den „Tag der Sonne“ mit einem Edikt zum gesetzlich geschützten und verbindlichen Ruhetag machte. Dies kam auch den Christen entgegen, die sich anfangs abends nach dem Sabbatgottesdienst und später aus praktischen Gründen am Morgen des ersten Tages der Woche versammelten.

Sonntag - von der Verfassung geschützt und doch immer wieder angegriffen.

Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage sind in unserem Grundgesetz und in den Landesverfassungen verankert.

„Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt“. (Art. 140 Grundgesetz i.V.m. Art 139 der Weimarer Reichsverfassung)

Damit stellt Deutschland das einzige Land in der Europäischen Union dar, in dem der Schutz des Sonntags Verfassungsrang genießt.

Das deutsche Feiertagsrecht statuiert ein grundsätzliches Arbeitsverbot, von dem nur begrenzte Ausnahmen zugelassen werden. Grundsätzlich hat die typisch werktägliche Geschäftigkeit an Sonn-und Feiertagen zu ruhen... "

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Sonntag.pdf (209.28 KB)