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Katholische Betriebsseelsorge
Diözese Rottenburg-Stuttgart
Auferstehung
Ostern
Bild: BS S21
Zitat Friedrich Bodelschwingh
Leitung
3.4.2020

Katholische Betriebsseelsorge fordert Rücknahme von Ladenöffnungen an Karfreitag und Ostermontag in Baden-Württemberg

Falsches Signal der Landesregierung

Laut Meldung des SWR hat die Landesregierung Baden-Württemberg am
Donnerstag beschlossen, dass Supermärkte und Lebensmittelläden auch am
Karfreitag und Ostermontag öffnen dürfen. Die Betriebsseelsorge der
Diözese Rottenburg-Stuttgart kritisiert diese Entscheidung in aller
Deutlichkeit und fordert eine sofortige Rücknahme.
Die Beschäftigten im Lebensmittel-Einzelhandel arbeiten bereits seit
Wochen am Rande ihrer Kräfte. Ihnen jetzt eine verdiente Feiertagspause
zu rauben, ist unverantwortlich. Auch die Beschäftigten im
Lebensmittelhandel haben ein Recht auf eine gemeinsame Familien- und
Erholungszeit an diesen Tagen.
Außerdem sendet die Landesregierung mit ihrer Entscheidung ein falsches
Signal. Zum einem wird die Bevölkerung aufgefordert, bis weit nach
Ostern soziale Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren, Osterausflüge
und Familienbesuche zu unterlassen und zu Hause zu bleiben, den
Religionsgemeinschaften ist jede öffentliche Liturgie untersagt, zum
anderen aber weitet Sie das Shopping-Angebot für die Bevölkerung nun
auch noch auf die gesetzlich geschützten Feiertage aus. Bereits von
derzeit bestehenden Möglichkeit der Sonntagsöffnung im
Lebensmittel-Einzelhandel hat die Branche mangels Bedarf kaum Gebrauch
gemacht.
Die Betriebsseelsorge weist darauf hin, dass der Freistaat Bayern eine
existierende Allgemeinverfügung zur Freigabe der Öffnungszeiten bereits
abgeändert und Ladenöffnungen an Karfreitag, Ostersonntag und
Ostermontag wieder untersagt hat.