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Katholische Betriebsseelsorge
Diözese Rottenburg-Stuttgart
Lieferkettengesetz
In front of the Chancellery, Greenpeace activists in cooperation with the Supply Chain Law initiative have set up a stage in the form of a paragraph. They present the petition "Human rights and environmental protection need a legal framework at last", signed by more than 222,000 people, addressed to Chancellor Angela Merkel. They call for a supply chain law which includes a civil liability of companies with regard to environmental protection and occupational safety.
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Greenpeace

Leitung

Faktencheck: Initiative Lieferkettengesetz widerlegt irreführende Behauptungen von Wirtschaftsverbänden zur Unternehmenshaftung - Lieferkettengesetz ohne Haftung wirkungslos

(Pressemitteilung) Berlin, 02.09.2020

Vertreter der deutschen Wirtschaft wehren sich gegen das von den Bundesministern Gerd Müller und Hubertus Heil angekündigte Lieferkettengesetz. Insbesondere die Frage, ob deutsche Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in Auslandsgeschäften zivilrechtlich haften müssen, ist umstritten. Darum hat die Initiative Lieferkettengesetz heute eine Analyse vorgestellt, die zeigt: Ein starkes Lieferkettengesetz braucht eine Haftungsklausel. Der Faktencheck stellt außerdem richtig: Die massiven negativen Konsequenzen einer Haftungsregelung, die Wirtschaftsverbände heraufbeschwören, sind übertrieben. Sie sollen vor allem dazu dienen, ein wirksames Gesetz zu verhindern.„Wirtschaftsverbände behaupten wiederholt, dass Unternehmen aufgrund des Lieferkettengesetzes für das Verhalten von Dritten haften müssten“, erklärt Johanna Kusch, Sprecherin der Initiative Lieferkettengesetz. „Dadurch erwecken sie den Eindruck, dass man Unternehmen für Vorgänge verantwortlich machen will, auf die sie keinerlei Einfluss haben. Doch das ist falsch: Sie sollen lediglich ihre eigenen Sorgfaltspflichten einhalten – und das ist zweifelsfrei möglich.“ Die bisher bekannt gewordenen Vorschläge der Bundesminister Hubertus Heil und Gerd Müller zur Haftung sehen viele Ausnahmen vor. So müssen Unternehmen nicht für Schäden haften, wenn sie zuvor im Rahmen ihrer Möglichkeiten versucht haben, diese zu vermeiden. Zudem sind Unternehmen, die sich an die Vorgaben staatlich anerkannter Branchenstandards halten, in den Eckpunkten von einer möglichen Haftung für fahrlässiges Verhalten ausgenommen. Maren Leifker, Referentin für Wirtschaft und Menschenrechte bei Brot für die Welt, verdeutlicht: „Die Hürden für zivilrechtliche Haftung sind in den Eckpunkten der Minister schon jetzt sehr hoch. Eine Haftung kommt damit praktisch nur noch in Betracht, wenn ein Unternehmen von einer Menschenrechtsverletzung bei einem Zulieferer wusste und gar nichts dagegen unternommen hat. Hier von unüberschaubaren Haftungsrisiken zu sprechen, ist bloße Stimmungsmache.“ Erfahrungen mit ähnlichen Gesetzen, etwa in Frankreich, zeigen zudem, dass keine Klagewelle droht. „Das Lieferkettengesetz soll in erster Linie präventiv wirken. Wenn Unternehmen wirksame Mechanismen einführen, um grundlegende Menschenrechte nicht zu verletzen, sind Klagen gar nicht erst nötig. Nur im Ausnahmefall soll es die Möglichkeit eröffnen, rechtlich gegen Unternehmen vorzugehen“, sagt Miriam Saage-Maaß, Anwältin und Leiterin des Programms für Wirtschaft und Menschenrechte beim European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Die für ein Lieferkettengesetz geforderte zivilrechtliche Haftung bei Verletzung von Sorgfaltspflichten ist zudem nicht ungewöhnlich: „Dass Unternehmen für Schäden haften, die durch ihre eigene Pflichtverletzung entstehen, ist hierzulande geltende Rechtsprechung – und eine Selbstverständlichkeit“, kommentiert Franziska Humbert, Referentin für Wirtschaft und Menschenrechte bei Oxfam. „Im globalen Geschäftsverkehr sind die Rechtslücken jedoch so groß, dass Unternehmen sich selbst aus dieser grundlegenden Verantwortung stehlen können. Das ist unhaltbar und muss mit dem Lieferkettengesetz dringend behoben werden.“

 

Weiterführende Informationen:

Die Analyse „Verhältnismäßig und zumutbar: Haftung nach dem Lieferkettengesetz“ finden Sie hier: https://tinyurl.com/LKG-faktencheck-haftung

Das Rechtsgutachten der Initiative Lieferkettengesetz finden Sie hier: https://tinyurl.com/LKG-rechtsgutachten

Die fünf Kernforderungen der Initiative Lieferkettengesetz finden Sie hier: https://tinyurl.com/LKG-kernforderungen

Die Initiative Lieferkettengesetz wird getragen von: Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt-Landesnetzwerke in Deutschland e.V. (agl), Brot für die Welt, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Christliche Initiative Romero e.V. (CIR), CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Forum Fairer Handel e.V., Germanwatch e.V., Greenpeace e.V., INKOTA-netzwerk e.V., Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR e. V., Oxfam Deutschland e.V., SÜDWIND e.V., ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Weed – Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung e.V., Weltladen-Dachverband e.V., Werkstatt Ökonomie e.V.

Über 80 weitere Organisationen - darunter die Betriebsseelsorge DRS - unterstützen die Initiative. Mehr Informationen unter www.lieferkettengesetz.de.