Entwurf Lieferkettengesetz: Anreiz zum Wegschauen statt präventiver Menschenrechtsschutz
"Endlich: Nach monatelangen Verzögerungen hat sich die Bundesregierung auf einen Kompromiss für das Lieferkettengesetz geeinigt. Doch unsere Auswertung zeigt: Der Gesetzentwurf hat massive Schwachstellen. Für uns ist daher klar: Der Bundestag muss den Entwurf nachbessern. Denn ein Lieferkettengesetz muss die gesamte Lieferkette erfassen und die Rechte von Betroffenen stärken!
01. März 2021 – Drohen in meiner Lieferkette Risiken für die Menschenrechte? Und kann ich etwas dagegen tun? Diese Fragen muss sich jedes Unternehmen im Rahmen einer Risikoanalyse stellen. Dabei muss es seine gesamte Lieferkette in den Blick nehmen. Das sagen nicht wir – das sagen die Vereinten Nationen! So haben sie es in ihren Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte beschlossen und so will es auch die OECD.
Doch die Bundesregierung nimmt es mit diesen internationalen Vereinbarungen offenbar nicht so genau: Sie plant ein Lieferkettengesetz, das diesen Grundsatz von unternehmerischer Sorgfalt untergräbt. Für uns ist klar: Ein Rückschritt hinter internationale Standards wäre inakzeptabel!..."
Lesen Sie hier weiter:
Hier finden Sie die Stellungnahme zum Lieferkettengesetz: