Abschlusserklärung der Vierten bundesweiten Initiativen- und Betriebsrät*innenkonferenz Fleischindustrie.
Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten des Arbeitsschutzkontrollgesetzes trafen sich erneut rund 60 Teilnehmer*innen aus Gewerkschaften, Kirchen, Beratungsstellen, Wissenschaft, Politik und Initiativen, um über die Arbeits- und Lebenssituation von migrantischen Beschäftigten in der Fleischindustrie zu beraten.
Die vierte bundesweite Initiativen- und Betriebsrät*innenkonferenz am Sonnabend, den 20. November in Rheda-Wiedenbrück fand unter strikter Einhaltung der Corona-Schutzregeln statt und diente einer ersten Bilanz über Fortschritt und Stillstand seit dem Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischbranche durch Bundestag und Bundesrat vor ca. einem Jahr.
Die Bilanz fiel gemischt aus:
In den Augen der Teilnehmer*innen bleibt das Gesetz ein Meilenstein auf dem Weg zu besseren Arbeits- und Wohnbedingungen für die ehemals bei Subunternehmen Beschäftigten: Viele Tausend Beschäftigte bekamen nach Jahren ausbeuterischer Beschäftigung endlich feste Verträge mit Schlachthöfen und Fleischverarbeitern.
Zugleich lässt sich aber feststellen, dass ehemalige Subunternehmer weiterhin einen großen und schädlichen Einfluss auf die Situation der Beschäftigten haben. So verantworten ehemalige Subunternehmer teilweise weiterhin die Personalanwerbung in osteuropäischen EU Mitglieds- und Westbalkanstaaten, sind an vielen Standorten weiterhin zuständig für Transport, Unterweisung am Arbeitsplatz, Personalbuchhaltung, Verteilung auf Unterkünfte etc.
In der Vergangenheit war genau diese Delegation von Verantwortlichkeiten eine Einladung zum Machtmissbrauch durch die Subunternehmer. Die Strukturen erlaubten Willkür, Entmündigung und brutale menschenunwürdige Behandlungsmethoden.
Die auf der Konferenz zusammengetragenen Erfahrungen aus Regionen und Unternehmen zeigen: an diesen Methoden hat sich noch deutlich zu wenig geändert.
Lesen Sie die vollständige Abschlusserklärung: