Qualifizierungskurs mit Schulungszertifikat
Verschiedenste Notfallgeschehen im Alltag fordern Unternehmen immer wieder heraus.
Beschäftigte in Betrieben
- nach schweren Arbeitsunfällen,
- bei medizinischen Notfällen,
- Todesfällen,
- Suiziden,
- Gewalttaten oder
- anderen Notfallereignissen
zu begleiten rückt dabei zunehmend in den Fokus, denn:
Notfallsituationen gefährden die psychische Stabilität der vom Ereignis betroffenen Mitarbeitenden und können neben kurzfristigen auch mittel- und langfristige Auswirkungen mit erheblichen Kosten und Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Um die Folgen von Notfallereignissen zu verringern und die Ressourcen Betroffener zu fördern wird von der DGUV die Implementierung einer psychosozialen Notfallversorgung in Unternehmen (PSNV-U) empfohlen (DGUV 2017b). Eine frühzeitige psychologische Unterstützung soll Betroffene entlasten und deren Bewältigungs- und Verarbeitungsstrategien stärken, sowie die Vermittlung weiterführender Unterstützungsangebote sichern. Da gezielte Präventionsmaßnahmen die Folgen von Notfällen verringern können, ist ein internes psychosoziales Notfallmanagement und die Qualifizierung betrieblich-psychologischer Erstbetreuenden/-begleitenden (bpE) eine wertvolle Maßnahme in Unternehmen, die sich für alle auszahlt.
EMPFOHLENE VORAUSSETZUNG ZUR TEILNAHME
- Psychische Stabilität und Belastbarkeit
- Aktuell keine eigene Belastungs- oder Trauersituation
- Verpflichtung zur Verschwiegenheit
- Persönliche Reife (u.a. abgeschlossene Ausbildung/eigene
Lebensgestaltung)
- Fähigkeit und Bereitschaft zur regelmäßigen Reflexion und
Fortbildung
- Soziale und emotionale Kompetenz
- Offenheit und Achtung gegenüber allen Menschen
SEMINARAUFBAU & INHALTE
Einführung in die Psychosoziale Notfallversorgung und Psychosoziale Akuthilfe
- Aspekte von Betroffenheit – verschiedene Gruppen von
Betroffenen
- Grundlagen zu Notfällen – Stress – Belastung – Krise –
Psychotrauma
- Kurz- mittel- und langfristige Reaktionen auf belastende Ereignisse
- Ziele, Ansatzpunkte und Grenzen betrieblicher psychologischer
Erstbegleitung
Der Umgang mit Betroffenen – Intervention im Notfall
- Grundlagen – Vorbereitung – Interventionsarten/-techniken
- Kontaktaufnahme und Setting
- Kommunikations- und Gesprächsformen
- Gesprächsbausteine – Gesprächsführung
- weiterführende Hilfs- und Unterstützungsangebote
Ich als Begleiter:in
- Selbstbild – Rolle – Kompetenzen – Aufgaben – Grenzen
- Selbstreflexion – Abgrenzung
- Selbstschutz – Selbstfürsorge – Belastungsmanagement –
Soforthilfetechniken
- Fürsorge des Unternehmens
Rechtliche Grundlagen und Aspekte
- Datenschutz – Schweigepflicht – Zeugnisverweigerungsrecht
- Fürsorgepflicht – Garantenstellung
- Berufsgenossenschaft und Unfallversicherungsträger
Betriebliche Aspekte und Konzepte
- Rettungskette – Notfallpläne – Notfallmanagement
- Dokumentation und Vorgehensweisen
- weiterführende Konzepte und Maßnahmen im Betrieb
Hinweis:
Die Schulung richtet sich nach den DGUV Vorgaben in der DGUV Information 206-023 (10/2017) und umfasst 16 Unterrichtseinheiten.
ORGANISATORISCHES
Termin und Ort:
Am Mi 12. März und Mi 26. März 2025 jeweils von 9:00 - 16:30 Uhr im
Planen Sie vom ersten auf den zweiten Termin ca. zwei Stunden Zeit für die Bearbeitung vertiefender Fragen und Erhebungen ein.
Kurskosten: 450 € inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung
Anmeldeschluss: 17. Februar 2025
Anzahl der Teilnehmenden: mind. 6 und max. 12 Personen.
TRAINERIN
Iris Espenlaub Beratung – Coaching – Seminare IndividuEll
Psychologische Beraterin
seit 2002 Notfallseelsorgerin mit Führungskräftequalifizierung
seit 2004 Psychosoziale Ansprechpartnerin
CISM-Qualifizierung 1+2
seit 2004 Dozentin für Aus- und Fortbildungen
in der Krisenintervention; Psychosozialen Akuthilfe und
Einsatzkräftefürsorge
ANMELDUNG BIS 17.02.25 BEI
Kath. Betriebsseelsorge Biberach
Hermine Burger
Kolpingstr. 43
88400 Biberach
Mail: Hermine.burger@drs.de
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.
Schriftliche Stornierungen können bis 3 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn Ersatzteilnehmende angemeldet werden.